Verkaufsbedingungen und Konditionen

Converge Verkaufsbedingungen & Konditionen

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Verkaufsbedingungen und Konditionen

Datum des Inkrafttretens: März 2024

  1. ALLGEMEINES. Die hier dargelegten Verkaufsbedingungen ("Bedingungen"), einschließlich aller Anlagen, stellen die gesamte Vereinbarung zwischen PCG Trading, LLC d/b/a Converge ("Converge" oder "Verkäufer") und Ihnen ("Käufer") in Bezug auf die vom Käufer gekauften Materialien und Waren ("Produkte") dar und heben alle vorherigen schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen auf. Diese Bedingungen gelten als ein Angebot und eine Ablehnung aller anderen Bedingungen, die in den Dokumenten des Käufers enthalten sind (die, falls sie als Angebot ausgelegt werden, hiermit abgelehnt werden). Wenn der Käufer Produkte annimmt, Zahlungen leistet oder Produkte bestellt, wird davon ausgegangen, dass er diesen Bedingungen zustimmt. Jede Ergänzung oder Änderung dieser Bedingungen muss ausdrücklich und schriftlich von einem bevollmächtigten Vertreter von Converge genehmigt werden, bevor sie für Converge verbindlich wird.
  2. PREISE UND BESTELLUNGEN. Alle angegebenen Preise können jederzeit vor der Annahme der Bestellung des Käufers durch Converge ohne Vorankündigung geändert werden, und zwar auf die Preise, die zum Zeitpunkt der Annahme durch Converge nach eigenem Ermessen gelten. Der Käufer ist nicht berechtigt, seine Bestellung zu stornieren oder umzuplanen, es sei denn, sie wird von Converge schriftlich angenommen. Kommt es aufgrund von Änderungswünschen des Käufers oder aufgrund von Verzögerungen seitens des Käufers bei der Bereitstellung von Informationen, die für die Ausführung der Bestellung erforderlich sind, zu einer Verzögerung bei der Fertigstellung der Bestellung, kann der zum Zeitpunkt der Annahme der Bestellung vereinbarte Preis geändert werden. Die Preise enthalten keine Steuern, Frachtkosten, Bearbeitungsgebühren, Zölle (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Zölle) oder andere ähnliche Abgaben, für deren Zahlung allein der Käufer verantwortlich ist.
  3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN. Die Zahlungsbedingungen sind 30 Tage netto ab Rechnungsdatum. Alle Zahlungen sind per Firmenscheck, Kreditkarte oder Überweisung auf ein von Converge zu bestimmendes Konto zu leisten, und zwar in Übereinstimmung mit den hier festgelegten Bedingungen und ohne Minderung, Aufrechnung oder Abzug von Beträgen jeglicher Art. Auf alle Rechnungen, die nicht innerhalb der angegebenen Fristen beglichen werden, wird eine Finanzierungsgebühr von 1,5 Prozent pro Monat erhoben. Converge behält sich das Recht vor, die Zahlungsbedingungen vor dem Versand zu ändern, eine Vorauszahlung zu verlangen oder eine Lieferung oder Bestellung aus beliebigen Gründen (einschließlich der Kreditwürdigkeit des Käufers) zu verzögern/stornieren. Für den Fall, dass Converge ein oder mehrere Inkassoverfahren gegen den Käufer einleitet, erklärt sich der Käufer damit einverstanden, die Converge entstandenen angemessenen Rechtskosten zu tragen, unabhängig davon, ob ein oder mehrere Inkassoverfahren eingeleitet werden oder nicht.
  4. KREDIT. Alle Verkäufe unterliegen der Genehmigung durch die Kreditabteilung von Converge. Guthaben oder andere dem Käufer geschuldete Beträge, die vom Käufer über einen Zeitraum von zwölf Monaten nicht eingefordert werden, gehen in das Eigentum von Converge als Verwaltungsgebühr für die Führung dieses Kontos über.
  5. LIEFERUNG. Wenn in einem Angebot eine geschätzte Versand- oder Lieferfrist angegeben wurde, gilt diese nur als annähernd; die tatsächlichen Versand- und Lieferfristen hängen vom Eingang der Bestellung des Käufers, dem verfügbaren Angebot und den vorherrschenden Marktbedingungen ab.
  6. LAGERUNG. Falls der Käufer nicht in der Lage ist, die Lieferung des Produkts zum Zeitpunkt des Versands anzunehmen, stellt Converge dem Käufer den vollen Kaufpreis in Rechnung, als ob der Versand erfolgt wäre, und (1) falls Converge in der Lage ist, das Produkt in seinen eigenen Einrichtungen zu lagern, zahlt der Käufer Converge angemessene Bearbeitungs- und Lagerungsgebühren für den Zeitraum dieser Lagerung; (2) falls Converge nicht in der Lage ist, das Produkt in seinen eigenen Einrichtungen zu lagern, behält sich Converge das Recht vor, auf Kosten des Käufers die Bearbeitung und Lagerung in einer geeigneten Einrichtung für den Käufer zu organisieren. Converge wird die Produkte bis zu einer Höchstdauer von neunzig (90) Tagen (oder wie anderweitig schriftlich vereinbart) aufbewahren, und der Käufer verpflichtet sich, die Produkte nach Ablauf dieses Zeitraums auf eigene Kosten entgegenzunehmen.
  7. SICHERUNGSRECHT. Converge behält ein Sicherungsrecht und ein Pfandrecht an den an den Käufer verkauften Geräten, Waren oder Gütern, unabhängig davon, wo sich diese befinden, sowie an den Erlösen aus dem Weiterverkauf dieser Geräte, Waren oder Güter, bis die Rechnung für die betreffenden Geräte, Waren oder Güter vollständig bezahlt ist, einschließlich aller Verzugszinsen und Inkassokosten. Der Käufer ermächtigt Converge hiermit, auf Kosten des Käufers alle Maßnahmen zu ergreifen, die zur Vervollkommnung und zum Schutz des Sicherungsrechts von Converge erforderlich sind, einschließlich der Einreichung und/oder Eintragung von Uniform Commercial Code Financial Statements, und räumt Converge das Recht ein, diese im Namen des Käufers zu unterzeichnen. Im Falle eines Verzugs des Käufers mit einer seiner Zahlungsverpflichtungen aus diesem Vertrag stehen Converge alle gesetzlich vorgesehenen Rechte und Rechtsmittel zu. Der Käufer ist verpflichtet, auf seine Kosten die Rechte von Converge gegenüber allen Personen zu schützen und zu verteidigen, die Ansprüche gegen oder durch den Käufer geltend machen, und die im Rahmen dieses Vertrags verkauften Ausrüstungsgegenstände oder Waren jederzeit frei von jeglichen rechtlichen Verfahren oder Belastungen zu halten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Pfändungen, Beschlagnahmungen, Zwangsvollstreckungen und Vollstreckungen, und Converge unverzüglich schriftlich davon in Kenntnis zu setzen und Converge für alle dadurch verursachten Verluste zu entschädigen und schadlos zu halten.
  8. PRODUKTRÜCKGABE / RMA-POLITIK. Converge akzeptiert keine Rücksendungen von Produkten ohne eine von Converge ausgestellte Rücksendegenehmigung ("RMA"). Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, müssen RMA-Anträge innerhalb von 30 (dreißig) Tagen nach Rechnungsdatum bei Converge eingehen. Werden Produkte irrtümlich zurückgesandt, setzt sich Converge mit dem Käufer in Verbindung, wenn sich herausstellt, dass die zurückgesandten Produkte nicht vertragsgemäß sind. Der Käufer ist für alle anfallenden Verwaltungs-, Prüf-, Wiedereinlagerungs- und/oder Versandgebühren für irrtümlich zurückgegebene Produkte verantwortlich. Converge kann nach eigenem Ermessen die Ausstellung einer RMA für die Rücksendung von Produkten verweigern oder verlangen, dass der Käufer eine angemessene Wiedereinlagerungsgebühr als Bedingung für die Ausstellung der RMA an Converge zahlt. Wenn festgestellt wird, dass das vom Käufer zurückgegebene Produkt nicht von Converge erworben wurde, wird der Käufer von Converge ordnungsgemäß benachrichtigt. Der Käufer muss innerhalb von fünf (5) Arbeitstagen nach der Benachrichtigung entscheiden, wie er mit dem Produkt verfahren möchte. Converge behält sich das Recht vor, vom Käufer alle mit der Rücksendung des Produkts an den Käufer oder der Entsorgung des Produkts verbundenen Gebühren sowie eine Verwaltungsgebühr zur Deckung der mit der Bearbeitung der RMA verbundenen Kosten zu erheben.

    Die folgenden RMA-Richtlinien beziehen sich nur auf die von Converge gewährten Garantien, die nur schriftlich und mit Unterschrift von Converge gewährt werden dürfen. Die Produkte müssen innerhalb des Gewährleistungszeitraums zurückgegeben werden. Beanstandungen müssen spätestens sieben (7) Tage vor Ablauf der einjährigen Garantiezeit geltend gemacht und eine RMA beantragt werden. Converge behält sich das Recht vor, einen schriftlichen Prüfbericht von einer zertifizierten Prüfstelle seiner Wahl für behauptete Nichtkonformitäten von Produkten zu verlangen. Falls das vom Käufer zur Garantieleistung eingesandte Produkt als "nicht defekt" diagnostiziert wird, behält sich Converge das Recht vor, dem Käufer die zu diesem Zeitpunkt geltenden Service-, Transport- und Versicherungskosten von der von Converge benannten Einrichtung in Rechnung zu stellen. Das einzige und ausschließliche Rechtsmittel des Käufers für nicht konforme Produkte und die gesamte Haftung von Converge besteht darin, dass Converge dem Käufer den für das Produkt gezahlten Betrag erstattet oder gutschreibt.

  9. GARANTIE. Der Käufer erkennt an, dass Converge lediglich als Vertriebshändler für die unter diese Bedingungen fallenden Produkte fungiert und dass Converge nicht für jegliche Haftung, Ansprüche, Schäden, Verpflichtungen sowie Kosten und Ausgaben im Zusammenhang mit den Produkten verantwortlich ist. Converge gibt alle Garantien, die Converge vom Erstausrüster ("OEM") für die Produkte erhalten hat, an den Käufer weiter. Converge gibt keine Zusicherungen, Garantien oder Verpflichtungen in Bezug auf das Vorhandensein oder die Durchsetzbarkeit der Garantie eines OEM ab. In Ermangelung einer OEM-Garantie gewährt Converge für ausgelieferte Produkte eine Garantie von einem (1) Jahr ab dem Lieferdatum. Der ausschließliche Rechtsbehelf des Käufers im Rahmen dieser Garantien ist nach Wahl von Converge beschränkt auf: (a) Rückerstattung des Kaufpreises oder (b) Ersatz eines solchen Produkts. Der Käufer erkennt an, dass CONVERGE mit Ausnahme der hierin ausdrücklich festgelegten Bestimmungen KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN ÜBER DIE BESCHAFFUNG ODER LEISTUNG VON PRODUKTEN, IHRE HANDELSÜBLICHKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK ODER GEBRAUCH, TITEL, NICHTVERLETZUNG ODER ANDERES MACHT. CONVERGE ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG ODER HAFTUNG FÜR DIE PRODUKTSPEZIFIKATIONEN VON OEM'S ODER DIE LEISTUNG ODER ANGEMESSENHEIT EINES DESIGNS ODER EINER SPEZIFIKATION, DIE CONVERGE ZUR VERFÜGUNG GESTELLT WURDE.
  10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG. IN KEINEM FALL HAT CONVERGE IRGENDWELCHE HAFTUNG ODER VERPFLICHTUNG GEGENÜBER DEM KÄUFER ODER EINER ANDEREN PERSON FÜR ANSPRÜCHE, VERLUSTE, SCHÄDEN ODER AUSGABEN, DIE GANZ ODER TEILWEISE DURCH (a) IRGENDEINE MÄNGELHAFTIGKEIT, MÄNGELHAFTIGKEIT, ODER MÄNGEL AN PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN (UNABHÄNGIG DAVON, OB DIESE DURCH EINE GARANTIE GEDECKT SIND ODER NICHT), (b) DIE VERWENDUNG ODER LEISTUNG VON PRODUKTEN ODER DIENSTLEISTUNGEN, (c) JEGLICHE AUSFÄLLE ODER VERZÖGERUNGEN IN DER LEISTUNG VON CONVERGE, (d) JEGLICHE SPEZIELLE, INDIREKTE, FOLGESCHÄDEN ODER STRAFSCHADENSERSATZ, EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DEM KÄUFER ENTSTANDENE ARBEITSKOSTEN, SCHÄDEN AUS NUTZUNGS- ODER GEWINNVERLUSTEN, DIE SICH AUS ODER IN VERBINDUNG MIT DEN PRODUKTEN UND DIENSTLEISTUNGEN ERGEBEN, BEILÄUFIG ENTSTANDENE SCHÄDEN, ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NACHARBEIT, DATENVERLUST, EXEMPLARISCHE SCHÄDEN ODER SCHADENSERSATZ MIT STRAFCHARAKTER, WIE AUCH IMMER VERURSACHT, EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT, UNABHÄNGIG DAVON, OB DER KÄUFER CONVERGE ÜBER DIE MÖGLICHKEIT ODER WAHRSCHEINLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN INFORMIERT HAT ODER NICHT. IN KEINEM FALL ÜBERSTEIGT DIE HAFTUNG VON CONVERGE, UNABHÄNGIG VON DER GRUNDLAGE, DEN FÜR DIE PRODUKTE, DIE DEN ANSPRUCH BEGRÜNDEN, BEZAHLTEN PREIS. DIE VORSTEHENDEN HAFTUNGSBESCHRÄNKUNGEN GELTEN NICHT FÜR DIE ZAHLUNGSVERPFLICHTUNGEN DES KÄUFERS, DIE SICH AUS DIESEM VERTRAG UND/ODER ETWAIGEN NACHTRAGSVEREINBARUNGEN UND/ODER ANDEREN DOKUMENTEN DAZU ERGEBEN.
  11. ANSPRÜCHE; ANERKENNUNG. Keine Klage, kein Prozess oder sonstiges Verfahren, unabhängig von der Form, die sich aus den von diesen Bedingungen abgedeckten Transaktionen ergeben oder mit ihnen in Zusammenhang stehen, darf von einer der Parteien gegen die andere Partei mehr als zwölf (12) Monate nach dem Entstehen des Klagegrundes erhoben werden. Diese Anerkennung gilt NICHT für die Zahlungsverpflichtungen des Käufers oder für Inkassoverfahren, die mit den unter diese Bedingungen fallenden Transaktionen in Zusammenhang stehen oder daraus entstehen.
  12. EIGENTUM UND RISIKO DES VERLUSTES. Sofern nicht anderweitig schriftlich vereinbart, gelten für den Versand von Produkten durch Converge die Bedingungen EXWORKS (INCOTERMS 2020) ab den Einrichtungen von Converge in Nordamerika und FCA (INCOTERMS 2020) ab den Einrichtungen von Converge außerhalb Nordamerikas, wobei die Frachtkosten, Zölle und Steuern sowie das Risiko von Verlust oder Beschädigung bei der Übergabe an den Frachtführer auf den Käufer übergehen. Der Transport erfolgt auf alleinige Gefahr und Kosten des Käufers, und alle Ansprüche wegen Verlust oder Beschädigung während des Transports richten sich ausschließlich gegen den Spediteur.
  13. EINHALTUNG VON GESETZEN. Der Käufer ist verpflichtet, alle anwendbaren nationalen, bundesstaatlichen und lokalen Gesetze und Vorschriften, einschließlich Export- oder Wiederverkaufsbeschränkungen, in Bezug auf das Produkt einzuhalten. Die Umleitung der vom Käufer erworbenen Produkte unter Verstoß gegen die Gesetze der Vereinigten Staaten und des Exportlandes ist verboten. Für das Produkt und das Material ist unter Umständen eine gültige Exportlizenz erforderlich, die vom US-Handelsministerium ausgestellt wird, bevor das betreffende Eigentum exportiert werden darf. Als Bedingung für den Verkauf verpflichtet sich der Käufer, alle Vorschriften (einschließlich der Exportgesetze) und Bedingungen der erteilten Lizenzen einzuhalten. Converge garantiert nicht und haftet nicht für Fehler in Bezug auf die Richtigkeit von Angaben zum Ursprungsland des Produkts, zur ECCN, zum HTS-Code, zur RoHS-Konformität, zu parametrischen Daten, zu Konfliktmineralien oder zur Einhaltung geltender Gesetze. Der Käufer bestätigt, dass er alle anwendbaren Gesetze, einschließlich der Arbeitsgesetze und -vorschriften, Exportgesetze und Anti-Korruptionsvorschriften in den Ländern, in denen der Käufer tätig ist, einhält und sich an alle Bedingungen der erteilten Lizenzen hält.
  14. GEISTIGES EIGENTUM. Falls zutreffend, werden alle Rechte an geistigem Eigentum, das sich im Besitz von Converge befindet oder von Converge lizenziert wurde, hiermit vorbehalten und gelten als eingeschränkt oder begrenzt. Converge gibt keine Zusicherungen oder Garantien in Bezug auf diese Rechte und übernimmt keine Haftung in Verbindung mit ihnen. Der Käufer verpflichtet sich, alle Anforderungen in Bezug auf geistiges Eigentum zu erfüllen (einschließlich der Anforderung, einen separaten Lizenzvertrag abzuschließen, und des Verbots der Vervielfältigung, des Reverse Engineering oder der Offenlegung desselben). Der Käufer verpflichtet sich, Converge schadlos zu halten und von allen Ansprüchen wegen Verletzung geistigen Eigentums freizustellen: (1) in Bezug auf die Verwendung oder den Verkauf der im Rahmen dieses Vertrags gelieferten Produkte durch den Käufer in jeglicher Kombination, Methode, Prozess oder Programmieranwendung und/oder (2) in Bezug auf die Einhaltung der vom Käufer gelieferten Spezifikationen durch Converge. Sollte ein solcher Anspruch gegen Converge geltend gemacht werden, wird Converge den Käufer unverzüglich von der Geltendmachung des Anspruchs unterrichten und dem Käufer gestatten, die Kontrolle über den Rechtsstreit zu übernehmen, vorausgesetzt, dass der Käufer einen solchen Anspruch nicht ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Converge (die nicht unbillig verweigert werden darf) begleicht. Jede Partei wird mit der anderen zusammenarbeiten und ihr alle Hilfe, Informationen und Unterstützung zukommen lassen, die zur Abwehr eines solchen Anspruchs wegen Patentverletzung erforderlich sind.
  15. STAATLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN. Wenn ein Auftrag im Rahmen eines Vertrags mit der Regierung erteilt wird, verpflichtet sich Converge zur Einhaltung derjenigen Vertragsbestimmungen und Vorschriften, die es gemäß den gesetzlichen Bestimmungen einhalten muss und die der Käufer Converge zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mitgeteilt hat, wobei alle Produkte von Converge als handelsübliche, nicht im Handel erhältliche Teile eingestuft werden.
  16. GLEICHE BESCHÄFTIGUNG. Soweit nicht ausgenommen, müssen der Käufer und seine Unterauftragnehmer die Anforderungen von 41 CFR §§ 60-1.4(a), 60-300.5(a) und 60-741.5(a) einhalten. Diese Vorschriften verbieten die Diskriminierung von qualifizierten Personen aufgrund ihres Status als geschützte Veteranen oder Personen mit Behinderungen und verbieten die Diskriminierung aller Personen aufgrund ihrer Rasse, Hautfarbe, Religion, ihres Geschlechts oder ihrer nationalen Herkunft. Darüber hinaus verlangen diese Vorschriften, dass die betroffenen Haupt- und Unterauftragnehmer positive Maßnahmen ergreifen, um Personen ohne Rücksicht auf Rasse, Hautfarbe, Religion, Geschlecht, nationale Herkunft, geschützten Veteranenstatus oder Behinderung zu beschäftigen und zu befördern. 
  17. GELTENDES RECHT. Diese Bedingungen gelten als im Commonwealth of Massachusetts abgeschlossen und als Vertrag aus Massachusetts und werden in Übereinstimmung mit den Gesetzen des Commonwealth of Massachusetts geregelt und ausgelegt. Der Käufer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass alle Klagen, die sich auf die gekauften Waren oder auf diese Bedingungen beziehen, beim United States District Court for the District of Massachusetts, Superior Court of Essex County oder beim Peabody District Court in Peabody, Massachusetts, eingereicht und verhandelt werden müssen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, für die direkten Schäden, die Converge entstanden sind, sowie für angemessene Anwaltsgebühren und -kosten aufzukommen. Der Käufer verzichtet hiermit auf alle Einwände gegen den Gerichtsstand. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Klage per Einschreiben an dieselbe Adresse zugestellt wird, die auch für die Lieferung der im Rahmen dieses Vertrags gekauften Waren angegeben wurde. Die in einem Rechtsstreit oder Verfahren zur Durchsetzung dieser Bedingungen im Wesentlichen obsiegende Partei hat das Recht, von der nicht obsiegenden Partei ihre angemessenen Anwaltsgebühren und die damit verbundenen Kosten und Auslagen, die im Zusammenhang mit einem solchen Verfahren oder der Durchsetzung dieser Bedingungen entstanden sind, zu verlangen. DIE PARTEIEN ERKLÄREN SICH DAMIT EINVERSTANDEN, AUF EIN SCHWURGERICHTSVERFAHREN IM GRÖSSTMÖGLICHEN UMFANG DES GESETZES ZU VERZICHTEN.
  18. HÖHERE GEWALT. Converge haftet nicht für Schäden aufgrund von Ausfällen oder Verzögerungen bei der Leistungserbringung infolge von Bränden, Streiks, Arbeitsniederlegungen, höherer Gewalt, Treibstoff-, Energie- oder Materialknappheit, der Nichteinhaltung von Lieferplänen durch Zulieferer oder Subunternehmer, der Einrichtung von Prioritätssystemen durch die US-Regierung oder eine ihrer Behörden oder anderer Faktoren oder Ursachen, die außerhalb der zumutbaren Kontrolle von Converge liegen, einschließlich Krankheiten oder Pandemien (zusammenfassend "Höhere Gewalt").
  19. VERZICHT. Der Verzicht einer der Vertragsparteien auf einen Rechtsbehelf in Bezug auf eine Verletzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gilt nicht als Verzicht auf einen Rechtsbehelf in Bezug auf eine nachfolgende Verletzung einer solchen Bestimmung oder einer Verletzung anderer Bestimmungen.
  20. WIDERRUFSFÄHIGKEIT. Die Parteien vereinbaren, dass jede in diesen Bedingungen enthaltene Bestimmung als separate und unabhängige Klausel zu behandeln ist, und dass die Nichtdurchsetzbarkeit einer Klausel in keiner Weise die Durchsetzbarkeit der anderen Klauseln dieser Bedingungen beeinträchtigt. Sollte eine oder mehrere der in diesen Bedingungen enthaltenen Bestimmungen aus irgendeinem Grund hinsichtlich des Anwendungsbereichs, der Tätigkeit oder des Gegenstands als zu weit gefasst angesehen werden, so dass sie überhaupt nicht durchsetzbar sind, so ist/sind diese Bestimmung(en) von der zuständigen gerichtlichen Instanz durch Einschränkung und Reduzierung so auszulegen, dass sie in dem Maße durchsetzbar sind, wie dies mit dem geltenden Recht vereinbar ist.
  21. ÄNDERUNG. Diese Bedingungen können geändert werden und treten in Kraft, sobald Converge die aktualisierten Bedingungen auf seiner Website unter www.converge.com veröffentlicht. Diese Bedingungen können vom Käufer nur durch eine gegenseitige schriftliche Vereinbarung geändert werden, die sich speziell auf diese Bedingungen bezieht und von einem ordnungsgemäß bevollmächtigten Vertreter von Converge unterzeichnet ist.